















Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitätssport bzw. Funktionstraining. Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet.
Der Verein für Rehabilitation und Prävention von Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen Wolfsburg e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport und Funktionstraining durchzuführen.
Zu den Vereinsangeboten gehören:
Rehabilitationssport und Funktionstraining müssen ärztlich verordnet werden.
Hierbei übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Der Verein verfügt über die entsprechende Anerkennung und qualifizierte Übungsleiter.
Der Verein ist Mitglied im:
Angebot im ARC Wolfsburg im Klinikum:
Den Rehasport und das Funktionstraining bieten wir auch in unserem anderen Standort im Elsterweg an.

