UNSER ANGEBOT

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Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!


ORTHOPÄDISCHE REHABILITATION: Rehabilitationsnachsorge

Intensivierte Rehabilitations Nachsorge "IRENA" der Deutschen Rentenversicherung Bund / Knappschaft Bahn-See:

Viele Rehabilitanden benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Zur Sicherung des Therapieerfolges sollte der der Arzt in der Facheinrichtung eine Nachsorgebehandlung initiieren und einen Antrag für IRENA stellen.

Das Ziel von IRENA besteht mit unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten in der Fortsetzung des Rehabilitationsprozesses zur Sicherung des Rehabilitationszieles und in der Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, die Verstetigung und Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, der nachhaltige und überprüfbare Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenz.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden.
Die maximale Anzahl der Termine beträgt 24 Termine bei Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Hinweis:
Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein


Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen einer medizinischen Rehabilitation für Versicherte der RV Braunschweig-Hannover / Knappschaft Bahn-See nach vorangegangener medizinischer Leistung zur Rehabilitation:

Die RV Braunschweig-Hannover / Knappschaft Bahn-See übernimmt bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung durch die Rehabilitationseinrichtung die Kosten für folgende Leistungen:

  • - Gerätetraining (medizinische Trainingstherapie):
    Für das Gerätetraining wird eine monatliche Vergütung von längstens sechs Monaten gezahlt, sofern der Versicherte regelmäßig am Training teilgenommen hat. Beim Gerätetraining handelt es sich um ein Muskelaufbautraining. Diese Nachsorgemaßnahme dauert sechs Monate bei zweimaligem Training pro Woche. Die Verordnung hierfür erfolgt durch die Facheinrichtung.

  • - Rehabilitationssport und Funktionstraining (Gymnastikgruppe: Trocken- oder Wassergymnastik):
    Rehabilitationssport und Funktionstraining werden vom Ärzteteam der Rehabilitations-Einrichtung empfohlen und durch den behandelnden Arzt verordnet. Diese Nachsorgemaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten nach der medizinischen Rehabilitation beginnen und finden in der Regel 1 - 2 x pro Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten statt.

Im Unterschied zum Rehabilitationssport kann Funktionstraining bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen angezeigt sein. Auch hier ist eine Verordnung des Ärzteteams der Rehabilitationseinrichtung, wie vorab beschrieben, erforderlich.

Rehabilitationssport und Funktionstraining der Krankenkassen:

Der Rehabilitationssport wird von den Krankenkassen finanziert und muss vom niedergelassenen Arzt verordnet werden. Das ärztliche Budget wird hierdurch nicht belastet. Er erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Das Funktionstraining erfolgt über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Krankenkassen und dem Rehabilitationsportverein. Der Verein für Rehabilitation und Prävention von Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen und Herz- Kreislauferkrankungen Wolfsburg e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport und Funktionstraining durchzuführen.

Zu den Vereinsangeboten gehören:

  • - Wirbelsäulengruppe
  • - Knie-Hüft-Gruppe
  • - Hockergruppe