















Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Viele Rehabilitanden benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss
an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen
Rehabilitation.
Zur Sicherung des Therapieerfolges sollte der der Arzt in der Facheinrichtung
eine Nachsorgebehandlung initiieren und einen Antrag für IRENA stellen.
Das Ziel von IRENA besteht mit unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten in der Fortsetzung des Rehabilitationsprozesses zur Sicherung des Rehabilitationszieles und in der Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, die Verstetigung und Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, der nachhaltige und überprüfbare Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenz.
Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell
vom Versicherten im Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung
in Anspruch genommen werden.
Die maximale Anzahl der Termine beträgt 24 Termine bei Erkrankungen des
Bewegungsapparates.
Hinweis:
Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im
Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb
eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein
Die RV Braunschweig-Hannover / Knappschaft Bahn-See übernimmt bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung durch die Rehabilitationseinrichtung die Kosten für folgende Leistungen:
Im Unterschied zum Rehabilitationssport kann Funktionstraining bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen angezeigt sein. Auch hier ist eine Verordnung des Ärzteteams der Rehabilitationseinrichtung, wie vorab beschrieben, erforderlich.
Der Rehabilitationssport wird von den Krankenkassen finanziert und muss vom niedergelassenen Arzt verordnet werden. Das ärztliche Budget wird hierdurch nicht belastet. Er erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten. Das Funktionstraining erfolgt über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Krankenkassen und dem Rehabilitationsportverein. Der Verein für Rehabilitation und Prävention von Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen und Herz- Kreislauferkrankungen Wolfsburg e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport und Funktionstraining durchzuführen.
Zu den Vereinsangeboten gehören:

